Geld vom Staat für Arbeitslose - Arbeitslosengeld 1



Zu den bekanntesten staatlichen Leistungen zählt sicherlich das Arbeitslosengeld, welches vom Staat bei Arbeitslosigkeit des Betroffenen gezahlt wird. Im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld wird auch der Begriff „Geld vom Staat“ sehr häufig verwendet. Seit der so genannten Einführung von Hartz4, dessen Bezeichnung eigentlich korrekt Arbeitslosengeld II ist, wird zwischen eben diesem Arbeitslosengeld II und dem Arbeitslosengeld I unterschieden. Das Arbeitslosengeld I ist das ursprüngliche Arbeitslosengeld, welches man für einen Zeitraum von meistens 12 oder mehr Monaten sofort ab dem Eintreten der Arbeitslosigkeit bekommt. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich noch nicht um eine Sozialleistung des Staates im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine staatliche Versicherungsleistung. Man erhält die Arbeitslosengeld Bezüge nämlich auch nur dann, wenn man zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Von daher ist das Arbeitslosengeld I mit einer Versicherungsleistung zu vergleichen, die bei jeder anderen privaten Versicherung in der Struktur ebenfalls erbracht wird.

Wer erhält das Arbeitslosengeld I unter welchen Voraussetzungen?



Es gibt zunächst einige Voraussetzungen die zu erfüllen sind, damit man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man entweder aktuell arbeitslos ist oder bereits feststeht, dass man zukünftig arbeitslos werden wird. Ferner muss man bei der Arbeits-Agentur arbeitslos gemeldet sein und einen Antrag auf Erteilung des Arbeitslosengeldes ausfüllen und einreichen.



Darüber hinaus muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein und man darf das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Meldung der Arbeitslosigkeit kann übrigens nicht schriftlich oder per Telefon erfolgen, sondern man muss sich persönlich bei einer Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit vor Ort arbeitslos melden. Die Anwartschaftszeit ist dann erfüllt, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre, der so genannten Rahmenfrist, mindestens 360 Tage in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Die Dauer und die Höhe des Arbeitslosengeldes I



Die Zahlung des Arbeitslosengeldes ist zeitlich befristet, wobei die Dauer der Zahlung davon abhängig ist, über welchen Zeitraum hinweg in den letzten sieben Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden ist. Wurde mindestens 24 Monate innerhalb dieser Siebenjahres-Frist eingezahlt, erhält man das Arbeitslosengeld I für eine Dauer von maximal 12 Monaten. Die maximal mögliche Dauer beträgt 18 Monate, dazu muss in den letzten sieben Jahren mindestens 36 Monate der Beitrag gezahlt worden sein und zudem muss man das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt davon ab, welches Einkommen man zuvor erzielt hat. Mit „zuvor“ ist in der Regel das durchschnittliche Einkommen innerhalb des letzten Jahres vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gemeint. Derzeit erhält man 60 Prozent auf der Basis dieses zuvor berechneten letzten Nettoeinkommens, wenn man ein Kind hat, wird die Leistung auf 67 Prozent der Bemessungsgrundlage erhöht. Wer also im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit beispielsweise ein Nettoeinkommen von 1.800 Euro hatte, erhält (ohne Kind) nun für einen Zeitraum von meistens 12 Monaten (falls keine Sperrfrist verhängt wurde) monatlich einen Betrag von 1.080 Euro. Die Zahlung des Arbeitslosengelds kann übrigens ausgesetzt werden, wenn ein Grund für eine Sperrfrist vorliegt. Das ist meistens dann der Fall, wenn der Arbeitslose selbst gekündigt hat oder eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung erhalten hat.




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