Hartz4 oder Arbeitslosengeld 2
Die wohl am meisten umstrittene und diskutierte Sozialmaßnahmen in den letzten Jahren ist das so genannte Hartz4, korrekt als Arbeitslosengeld II bezeichnet. Eingeführt wurde das Arbeitslosengeld II im Jahre 2005 und das Hauptziel war es, mehr Menschen als zuvor eine Chance zu bieten, wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Durch Hartz4 wurde unter anderem auch die Sozialhilfe im vorherigen Sinne „abgeschafft“. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I als eine Versicherungsleistung handelt es sich beim Arbeitslosengeld II um eine reine Sozialleistung des Staates. Man kann Hartz4 sowohl dann beantragen, wenn man gar kein Einkommen erzielt, als auch als „Aufstockung“ eines Einkommens, falls dieses zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen sollte. Wie bei nahezu allen Leistungen des Staates als Geld vom Staat üblich, müssen auch für den Bezug von Arbeitslosengeld II einige Bedingungen erfüllt sein.
Welche Personen sind bezugsberechtigt?
Grundsätzlich gibt es zunächst einmal Altersgrenzen, innerhalb derer man überhaupt einen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II haben kann. So muss man das 15. Lebensjahr mindestens vollendet haben und darf das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. Ferner muss man als eine weitere Voraussetzung erwerbsfähig sein, dem Arbeitsmarkt also dauerhaft und sofort zur Verfügung stehen.
Auch die Hilfsbedürftigkeit ist natürlich eine wichtige Bedingung für den Hartz4-Bezug, denn Personen ohne Erwerbstätigkeit mit beispielsweise einem Vermögen von 100.000 Euro sind natürlich nicht hilfsbedürftig und benötigen somit auch keine staatliche Hilfe in Form des Arbeitslosengeldes II. Zuletzt muss man auch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Im Umkehrschluss bedeuten diese zu erfüllenden Voraussetzungen, dass zum Beispiel Personen mit Vermögen, in einer stationären Einrichtung untergebrachte Personen, Erwerbsunfähige, Rentner oder Personen, die sich ohne Absprache nicht am „Ort“ aufhalten keinen Anspruch auf die Hatz4-Leistungen haben. Auch wenn der Ehepartner ein ausreichendes Einkommen erzielt, was übrigens auch für den Lebenspartner gilt, wird man keine Hartz4-Bezüge erhalten können.
Wie hoch sind die ALG II-Bezüge konkret?
Die Arbeitslosengeld II-Bezüge werden von verschiedenen Faktoren in der Höhe abhängig gemacht. Zunächst einmal gibt es den so genannten Regelsatz als Grundleistung. Dieser beträgt für eine alleinstehende und eine allein erziehende Person derzeit 359 Euro im Monat. Für ein Kind einer bezugsberechtigten Person gibt es zusätzlich nach Alter des Kindes abgestuft einen Betrag von monatlich 215 bis 287 Euro. Diesbezüglich hat das Bundesverfassungsgericht jedoch vor einiger Zeit indirekt festgestellt, dass diese Bezüge für Kinder nicht ausreichend sind. Interessant ist übrigens auch, wie sich die Regelleistung zusammensetzt. So werden zum Beispiel 37 Prozent der Regelleistung für Nahrung, Getränke und Tabakwaren, 11 Prozent für Freizeit und Kultur, 10 Prozent für Bekleidung und Schuhe usw. vergeben. Unter bestimmten Bedingungen bekommt man zudem höhere Bezüge als die zuvor genannte Regelleistung, den so genannten Mehrbedarf. Dieser ist zum Beispiel vorhanden, wenn man eine werdende Mutter ist. Ab der 12. Schwangerschaftswoche gibt es dann einen Mehrbedarf von monatlich 61 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind von unter sieben Jahren können ebenfalls einen Mehrbedarf geltend machen, und zwar monatlich 129 Euro. Auch für erwerbstätige Behinderte gibt es eine zusätzliche Zahlung aufgrund eines bestehenden Mehrbedarfs.
Was darf man bei Bezug von Arbeitslosengeld II hinzu verdienen?
Wenn man die Regelleistungen im Bereich Arbeitslosengeld II bezieht, dann werden erzielte Nebeneinkommen zu einem meistens großen Teil auf die Hartz4-Leistungen angerechnet. Lediglich ein Freibeitrag von 100 Euro vom Bruttoeinkommen wird nicht mit eingerechnet. Von allen Einkommensteilen, die über diesen Grundfreibetrag von 100 Euro hinaus gehen, sind nur kleine Teile anrechnungsfrei, die sich nach der Höhe des Einkommens staffeln. So sind bei einem Nebeneinkommen zwischen monatlich 101 und 799 Euro derzeit 20 Prozent anrechnungsfrei, und zwischen 800 und 1.200 Euro sind noch 10 Prozent anrechnungsfrei. Ein Einkommen über 1.200 Euro gilt dann nicht mehr als Nebeneinkommen und berechtigt normalerweise auch nicht mehr zum Hartz4-Bezug.