Welche Förderungen gibt es beim Bausparvertrag?



Ein Bausparvertrag gilt nach wie vor als ein probates Mittel, um sich bereits zu Beginn der Einzahlungsphase ein günstiges Bauspardarlehen zum Zeitpunkt der Zuteilung zu sichern. Normalerweise liegen die Zinsen eines solchen Darlehens unterhalb der Kosten für andere Immobilienkredite und darüber hinaus lassen sich durchaus auch noch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, die das Ganze noch attraktiver gestalten. Nachfolgend soll deshalb aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten der Förderung es für einen Bausparvertrag gibt und wie man diese am einfachsten bekommen kann.

Die Wohnungsbauprämie stellt eine attraktive Förderung dar



Die bekannteste und beliebteste staatliche Förderung im Bereich Bausparverträge dürfte die Wohnungsbauprämie darstellen. Diese beträgt pro Person und Kalenderjahr maximal 512 Euro, wobei Ehepaare den doppelten Betrag in Anspruch nehmen können. Eine solche Förderung wird jedoch nur gewährt, wenn man als Single maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro und als Ehepaar einen Jahresverdinest von 51.200 Euro vorweist. Darüber hinaus muss eine Sperrfrist von 7 Jahren eingehalten werden und das Kapital muss nachher für eine Baufinanzierung, eine Modernisierung oder auch eine Renovierung ausgegeben werden, weil ansonsten die Prämie zurückgefordert wird.



Somit beträgt die jährliche Prämie höchstens 45,06 Euro. Ähnlich funktioniert auch die Arbeitnehmersparzulage. Diese erhält man unter der Voraussetzung, dass man Vermögenswirksame Leistungen anspart, zum Beispiel in einen Bausparvertrag, und nicht mehr als jährlich 20.000 Euro (brutto) verdient. Ist das der Fall, bekommt man einmal im Jahr maximal eine Arbeitnehmersparzulage von 42,30 Euro, wenn man einen Bausparvertrag nutzt. Beide Arten der Förderung werden unter anderem für einen Bausparvertrag „vergeben“, der dann wiederum auch in eine Baufinanzierung mit eingebracht werden kann. Das gilt ebenso für die Zulagen der Riester Rente. Diese kann man entweder in einen Bausparvertrag einbringen oder aber einen zuvor angesparten Riester Vertrag unschädlich zur Tilgung eines Immobilienkredites nutzen. Näheres zu den Zulagen der Riester Rente bzw. hier Wohnriester finden Sie unter der Rubrik Riester Rente.

Mit der Arbeitnehmersparzulage ebenfalls staatliche Förderungen nutzen



Neben der Wohnungsbauprämie gibt es auch noch die Arbeitnehmersparzulage, die immer dann gewährt wird, wenn man einen Bausparvertrag für seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) nutzt. Dabei handelt es sich um freiwillige Beträge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Zwecke des Vermögensaufbaus zahlt. Erhält man keine Vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber, lässt sich der Bausparvertrag auch aus eigenem Einkommen speisen, wobei die Zahlungen vom Arbeitgeber getätigt werden müssen. Förderfähig ist dabei ein Betrag von 9% der Einzahlungen und die Gesamtförderung beläuft sich auf maximal 470 Euro pro Jahr und Person. Darüber hinaus gelten hier ebenfalls Einkommensgrenzen, die aber geringer festgelegt wurden als für die Wohnungsbauprämie, denn hier gilt als Maximalbetrag für Singles ein zu versteuerndes Einkommen von 17.900 Euro und für Ehepaare 35.800 Euro.

Mit staatlichen Förderungen einen attraktiven Bausparvertrag nutzen



Als Fazit lässt sich festhalten, dass staatliche Förderungen einen Bausparvertrag wirklich zu einer äußerst attraktiven Sparform machen. Wer also in absehbarer Zeit ein Haus bauen möchte oder auf eine Modernisierung seines Eigenheims hinarbeitet, kann sich auf diese Weise günstige Finanzierungskonditionen sichern. Nutzen Sie auf diesem Weg die Vergleichsmöglichkeiten für Bausparverträge, die Ihnen im Internet zur Verfügung gestellt werden, denn auf diesem Weg wird es für Sie sehr einfach, ein besonders attraktives Angebot in Anspruch nehmen zu können.




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