Baufinanzierung - staatliche Zuschüsse



Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage vor einigen Jahren gibt es im Grunde keine direkte Förderung seitens des Staates mehr, wenn man als Privatperson ein Eigenheim erwirbt und eine Baufinanzierung durchführen muss. Allerdings stehen einige indirekte Vergünstigungen zur Verfügung bzw. es können verschiedene staatliche Förderungen genutzt werden, die zwar nicht ausschließlich für den Immobilienerwerb gedacht sind, aber dennoch auch für diesen Zweck verwendet werden können. Gemeint sind damit zum Beispiel die Riester Zulagen, die man mittlerweile auch zum Bausparen oder zur Tilgung eines Immobilienkredites nutzen kann, auch unter der Bezeichnung Wohnriester bekannt. Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie können ebenfalls im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag genutzt werden und dienen somit ebenso indirekt auch der Immobilienfinanzierung. Die am direktesten auf den Immobilienerwerb abzielende Vergünstigung des Staates ist das zinsgünstige KfW-Darlehen für Eigenheimfinanzierer, da die die KfW-Bank praktisch eine Art Bank des Staates ist.

Wohnriester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage



Für eine Baufinanzierung bzw. den Erwerb eines selbst genutzten Eigenheims gibt es nur noch sehr indirekt Geld vom Staat. Eine Möglichkeit ist die Nutzung der Wohnungsbauprämie. Diese erhält man, wenn man Geld in einen Bausparvertrag anspart, aber nur dann, wenn man kein höheres Einkommen als jährlich 25.600 Euro erzielt. Die Höhe der Prämie beträgt 8,8 Prozent auf die Einzahlungen, maximal werden jedoch im Jahr Einzahlungen in Höhe von 512 Euro gefördert.



Somit beträgt die jährliche Prämie höchstens 45,06 Euro. Ähnlich funktioniert auch die Arbeitnehmersparzulage. Diese erhält man unter der Voraussetzung, dass man Vermögenswirksame Leistungen anspart, zum Beispiel in einen Bausparvertrag, und nicht mehr als jährlich 20.000 Euro (brutto) verdient. Ist das der Fall, bekommt man einmal im Jahr maximal eine Arbeitnehmersparzulage von 42,30 Euro, wenn man einen Bausparvertrag nutzt. Beide Arten der Förderung werden unter anderem für einen Bausparvertrag „vergeben“, der dann wiederum auch in eine Baufinanzierung mit eingebracht werden kann. Das gilt ebenso für die Zulagen der Riester Rente. Diese kann man entweder in einen Bausparvertrag einbringen oder aber einen zuvor angesparten Riester Vertrag unschädlich zur Tilgung eines Immobilienkredites nutzen. Näheres zu den Zulagen der Riester Rente bzw. hier Wohnriester finden Sie unter der Rubrik Riester Rente.

Das KfW-Darlehen als Förderung des Immobilienerwerbs



Speziell zur Förderung des Erwerbs von selbst genutzten Immobilien stehen dem Bürger günstige KfW-Darlehen zur Verfügung, die von der staatlichen KfW-Bank vergeben werden. KfW-Darlehen sind aktuell im Grunde die einzige Förderung des Staates, die auf den Erwerb von Eigenheimen abzielt, auch wenn es sich hier ebenfalls nur um eine indirekte Förderung handelt und dem Verbraucher keine Mittel auf direktem Wege zufließen. Die Förderung besteht im Prinzip darin, dass die vergebenen Darlehen durch den Staat „gesponsort“ werden, sodass der Kreditnehmer einen vergleichsweise geringen Zinssatz zahlen muss und zudem auch noch einen recht großen Spielraum hat, was den Zeitpunkt und die Höhe der Tilgung betrifft.




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