Das Elterngeld
Eine weitere Leistung, die man vom Staat bei vorhandenen Kindern erhalten kann, ist neben dem bereits angesprochenen Kindergeld das 2007 eingeführt Elterngeld. Dieses ersetzt das bis dato gültige Erziehungsgeld, welches allerdings alle Kinder bzw. die Eltern noch weiterhin bekommen, deren Kinder vor 2007 geboren wurden und die die Voraussetzungen zum Erhalt erfüllen können. Für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder kann man unter bestimmten Voraussetzungen das Elterngeld beantragen und auch bekommen. Das Elterngeld ist im Gegensatz zum Kindergeld allerdings keine dauerhafte Unterstützung der Eltern seitens des Staates, sondern wird maximal für 14 Monate gezahlt. Dieses Geld vom Staat soll es den Eltern vor allen Dingen ermöglichen, sich ohne zu großen finanziellen Druck im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes intensiv um dieses kümmern zu können. Während das Erziehungsgeld nur dann gezahlt wurde, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten wurde, wird das Elterngeld von der Höhe her zwar nicht unabhängig vom Einkommen gezahlt, aber eine Zahlung erfolgt auf jeden Fall, auch bei einem sehr hohen Einkommen.
Wer ist berechtigt das Elterngeld zu beziehen?
Zunächst einmal muss man seinen Wohnsitz bzw. alternativ den so genannten gewöhnlichen Aufenthalt hierzulande haben, um bezugsberechtigt zu sein. Ferner muss das Kind zusammen mit eine selbst im Haushalt leben, man muss das Kind selbst erziehen und betreuen und darüber hinaus darf man keine volle Erwerbstätigkeit ausführen.
Das „selbst“ betreuen ist jedoch nicht so zu verstehen, dass man sich ausschließlich alleine um die Erziehung bzw. Betreuung kümmern muss, sondern natürlich dürfen auch andere Personen oder auch Institutionen mit einbezogen werden, ohne das man seinen Anspruch auf den Erhalt des Elterngeldes verlieren würde. Auf Antrag hin kann das Elterngeld ab der Geburt des Kindes und maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats gezahlt werden.
In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig davon, welches Einkommen der Antragsteller zuvor erzielt hat, da das Elterngeld vor allem eine Einkommens-Ersatzleistung bzw. ein Ausgleich für den freiwilligen Verzicht auf das Einkommen ist. Im Bereich zwischen 1.000 und 2.700 Euro als vorheriges Nettoeinkommen des Antragstellers erhält man Elterngeld in Höhe von 67 Prozent dieses Nettoeinkommens. Wer also zuvor netto 2.000 Euro bekommen hat erhält monatlich ein Elterngeld von 1.340 Euro. Ist das Einkommen höher als 2.700 Euro gewesen, so werden pauschal 1.800 Euro gezahlt, unabhängig von der weiteren Einkommenshöhe. Die zuvor genannten 2.700 Euro stellen in diesem Fall demnach eine Bemessungsgrenze dar. Wer weniger als 1.000 Euro netto verdient hatte, erhält ein im Verhältnis zu diesem vorherigen Einkommen deutlich höheres Elterngeld. Hat man beispielsweise zuvor 500 Euro netto gehabt, erhält man 460 Euro an Elterngeld, also umgerechnet faktisch 92 Prozent.