Erwerbsminderungsrente vom Staat
Im Zuge der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kann der Beitragszahler nicht nur später eine Rentenzahlung erwarten, sondern er ist während des Arbeitslebens auch gegen den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit bzw. den negativen finanziellen Auswirkungen versichert. Seit einigen Jahren heißt diese Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern wird als Erwerbsminderungsrente bezeichnet. Eine verminderte Erwerbsunfähigkeit ist eine der Grundlagen, wann man eine solche Erwerbsminderungsrente bekommen kann. Die verminderte Erwerbsunfähigkeit ist immer dann vorhanden, wenn man einer beruflichen Tätigkeit in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in vollem Umfang, also für gewöhnlich acht Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche, nachgehen kann. Leistungen in Form der Erwerbsminderungsrente erhält aber nur derjenige, der auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, also schon einmal Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, und noch weitere Voraussetzungen erfüllen kann.
Wann ist der Versicherungsfall eingetreten?
Zum Bezug der Erwerbsminderungsrente reicht es noch nicht aus, wenn man „nur“ berufsunfähig sein sollte, also in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein kann. Im Gegensatz zu vielen Versicherern im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Sozialversicherungsträger nämlich auf eine andere Tätigkeit verweisen.
Erst wenn es keine Tätigkeit mehr gibt, die der Versicherte realistisch ausführen kann, und das ohne Einschränkungen in Form einer kürzeren Arbeitszeit, sind die Voraussetzungen erfüllt, um die Ansprüche geltend machen zu können. Der Versicherungsfall ist also dann eingetreten, wenn alle Tätigkeiten dauerhaft zeitlich nicht mehr in vollem Umfang ausgeführt werden können. Ob eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wird hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag man noch einer Tätigkeit nachgehen kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gezahlt werden die Erwerbsminderungsrenten nur noch in Form der so genannten Zeitrenten, nämlich für drei Jahre. Danach erfolgt meistens eine Prüfung, ob der Gesundheitszustand des Versicherten sich gebessert hat. Ist dieses nicht der Fall, wird die Rente weiterhin für die nächsten drei Jahre gezahlt. Allerdings haben sich die Anspruchsvoraussetzungen in den letzten Jahren durch Änderungen der Regierungen deutlich verschärft. Derzeit (2010) erhält man eine Erwerbsminderungsrente nämlich nur noch dann, wenn man direkt vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate in Folge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat, und zudem muss man insgesamt mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Ein Selbstständiger, der zuvor 30 Jahre Arbeitnehmer war und seit der Selbstständigkeit keinen Beitrag mehr in die GRV gezahlt hat, erhält demnach keinen Cent.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt zunächst einmal davon ab, ob man die volle oder die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt. Die halbe Erwerbsminderungsrente steht einem zu, wenn man noch mehr als drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen kann, aber nicht mehr als sechs Stunden. Sollte man keine drei Stunden täglich mehr arbeiten können, so steht einem die volle Erwerbsminderungsrente zu. Die Höhe der Rente richtet sich in erster Linie nach dem letzten Bruttoeinkommen. Im Durchschnitt betrachtet liegt die Höhe der gezahlten Erwerbsminderungsrenten in Deutschland übrigens nur bei ca. 700 Euro (Stand 2008). Erst ab dem 63. Lebensjahr erhält man die volle Erwerbsminderungsrente. Zuvor werden pro Monat, den man die Rente früher in Anspruch nimmt, 0,3 Prozent Abschlag vorgenommen, maximal allerdings 10,8 Prozent. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente hängt neben dem durchschnittlichen Bruttogehalt natürlich auch davon ab, wie lange man in die GRV eingezahlt hat. Am besten schaut man sich seine jährliche Renteninformation an, denn dort ist jährlich aktuell die derzeitige Höhe der Erwerbsminderungsrente aufgeführt, die man bei voller Erwerbsunfähigkeit bekommen würde. Ansonsten kann als als „grobe Rechengröße“ davon ausgehen, dass die volle Erwerbsminderungsrente etwa bei 17 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens liegt. Hat man demnach ein Bruttoeinkommen von beispielsweise 3.500 Euro erzielt, erhält man im Idealfall nur rund 600 Euro an Erwerbsminderungsrente. Privater Zusatzschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier also dringend anzuraten.