Die Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rente ist insgesamt betrachtet sicherlich die Leistung des Staates, die im Leben eines jeden Bürgers den größten Umfang ausmacht. Allerdings wird die Rente natürlich keineswegs verschenkt, sondern zuvor hat man bestenfalls 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Grundsätzlich stellt die Rentenversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland dar und funktioniert nach einem Umverteilungssystem. Das bedeutet, die Arbeitnehmer zahlen in die Rentenkasse ein, damit die jetzigen Rentner Leistungen aus dem „Rententopf“ beziehen können. Eigentlich sollen die Einnahmen mindestens so groß wie die Ausgaben sein, aber schon seit mehreren Jahren gibt es eine Lücke im Rententopf, sodass die Ausgaben größer als die Einnahmen sind. Die Basis der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Generationenvertrag, welcher eben besagt, dass die jüngere Generation für die ältere Generation „sorgt“. Man nennt dieses System unter anderem auch Umlageverfahren.
Wann bekommt man die gesetzliche Rente?
Nicht jeder Bürger bekommt automatisch ab einem bestimmten Alter eine gesetzliche Rente, sondern es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt worden sein. Zunächst einmal ist eine Grundvoraussetzung, dass man zuvor in die Rentenkasse auch Beiträge eingezahlt hat. Wer also sein Leben lang selbstständig tätig war und sich nicht hat freiwillig versichern lassen, der bekommt keine gesetzliche Rente.
Alle Beitragszahler hingegen erhalten ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze für den Rest des Lebens die Renten aus der gesetzlichen Rentenkasse. Derzeit liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren, diese wird allerdings in Schritten bis auf 67 Jahre angehoben. Man kann frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Rente gehen, muss dann aber pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Abschlag in der Rentenzahlung hinnehmen. Dieser Abschlag beträgt rund 0,3 Prozent pro Monat, den man vorzeitig in Rente geht, und zwar nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern für die gesamte Dauer der Rentenzahlung. Geht man hingegen freiwillig später als mit 65 bzw. 67 Jahren in Rente, wird die spätere Rentenzahlung für jeden Monat, den man später in Rente geht, um 0,5 Prozent erhöht. Neben der Altersrente wird unter bestimmten Voraussetzungen aus der gesetzlichen Rentenkasse heraus auch eine Erwerbsminderungsrente, eine Hinterbliebenenrente und eine Erziehungsrente gezahlt.
Wie hoch ist die gesetzliche Rente und wovon hängt die Höhe ab?
Die Höhe der später zu erhaltenden Rente richtet sich danach, wie viele Beiträge man zuvor während des Arbeitslebens eingezahlt hat. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent und wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer selbst und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Die maximal mögliche Rente kann man erreichen, wenn man insgesamt 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, was heutzutage aber kaum noch Jemand schafft. Hat man beispielsweise nach dem Abitur studiert, tritt man frühestens mit 24 Jahren ins Berufsleben ein und kann somit maximal 41 Jahre in die Rentenkasse einzahlen. Zudem sind viele Bürger inzwischen über einen bestimmten Zeitraum arbeitslos oder bei Frauen bestehen große „Lücken“ in Folge einer Schwangerschaft. Konkret berechnet sich die Höhe der Rente auf der Grundlage der Entgeltpunkte, die man im Laufe des Arbeitslebens angesammelt hat. Diese Punkte werden dann jeweils mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert, sodass sich als Ergebnis der Multiplikation die monatliche Rente ergibt. Wie hoch diese voraussichtlich sein wird, kann man in der jährlich erstellten Renteninformation ablesen. Derzeit (2010) kann man damit kalkulieren, dass man nach jetzigem Stand und bei der bestmöglichsten Einzahlungsdauer später rund 67 Prozent an Rente auf Basis des vorherigen Bruttoeinkommens erhält.