Riester-Zulagen



Einen Schwerpunkt hat der Staat seit einigen Jahren unter anderem darauf gelegt, die private Altersvorsorge zu unterstützen. Schon viele Jahre kann die gesetzliche Rente alleine nicht mehr dazu verhelfen, dass man seinen gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter noch halten kann. Daher wird die private Zusatzvorsorge immer wichtiger, was auch der Staat durch die Förderung unterstreichen möchte. Geld vom Staat gibt es vor allem in Form der so bezeichneten Riester-Rente, die vor rund fünf Jahren eingeführt worden ist. Unter einigen Voraussetzungen kann jeder Bürger, der in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtmitglied geführt wird, diese Zulagen beantragen und dann selbstverständlich auch bekommen. Neben der zuvor genannten Voraussetzung, der Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung, sind noch weitere Bedingungen zu erfüllen, um die Riester Zulagen zu erhalten.

Wer bekommt die Riester-Förderung unter welchen Voraussetzungen



Zum Bezug berechtigt sind sowohl die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie einige Selbstständige mit Versicherungspflicht als auch die jeweiligen Ehepartner. Diese dürfen ebenfalls einen Riester-Sparvertrag eröffnen und bekommen die Zulagen vom Staat. Vom praktischen Ablauf her muss man also zunächst einen Sparvertrag eröffnen, der die Zertifizierung bezüglich der Riester-Förderung besitzt.



Damit ein Anbieter eine solche Zertifizierung bekommt, muss das Produkt einige Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten Bedingungen sind, dass Die Auszahlung der Rente frühestens dann erfolgen darf, wenn der Kunde das 60. Lebensjahr zur Vollendung gebracht hat. Zudem müssen eingezahlte Beiträge und Zulagen gegen Verluste geschützt sein, dieses ist zu garantieren. Der Anleger und Sparer selbst muss noch eine weitere Bedingung erfüllen, nämlich jährlich mindestens 60 Euro in den gewählten Riestervertrag einzahlen, was ohnehin meistens selbstverständlich ist. Den Förderhöchstbetrag gibt es dann, wenn man als Minimum vier Prozent auf der Basis des eigenen Bruttoeinkommens monatlich in den Sparvertrag einzahlt. Wer also im Monat 4.000 Euro Bruttogehalt hat, muss mindestens 160 Euro in den Riester Vertrag als Sparrate einzahlen, um die höchstmögliche Förderung zu bekommen.

Welche Höhe haben die Riester-Zulagen?



Die Riester Zulagen gibt es in zwei Varianten, wobei nicht jeder Bezugsberechtigte beide Varianten erhält. Unter den zuvor genannten Voraussetzungen erhält zunächst einmal jeder zum Bezug berechtigte Bürger eine Grundzulage. Diese beträgt maximal 154 Euro, wird weniger als vier Prozent des Bruttoeinkommens gespart, wird dieser Betrag anteilig gezahlt. Da wie bereits erwähnt auch Ehepartner die Riester-Rente nutzen können, erhält man als Paar bestenfalls 308 Euro, und zwar jährlich. Zeitlich begrenzt ist diese Zulage nicht, nur bei Erreichen des Rentenalters wird die Zahlung der Zulage beendet, oder wenn zuvor keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV mehr besteht. Neben dieser Grundzulage bekommt man auch noch eine Kinderzulage. Diese erhält der Bezugsberechtigte dann für jedes Kind, für welches er grundsätzlich einen Anspruch hat, dass Kindergeld gezahlt wird. Wie hoch diese Kinderzulage genau ist, richtet sich danach, ob das Kind vor oder nach 2008 geboren wurde. Für „ältere“ Kinder wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt, während man für jüngere Kinder, die ab 2008 geboren wurden, einen Betrag von 300 Euro als Zulage erhält. Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält demnach beispielsweise im Idealfall in 20 Jahren Geld vom Staat in Form der beiden Riester-Zulagen von über 18.000 Euro.




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