Solarförderung vom Staat



Der Staat nimmt sehr viele Aufgaben wahr, worunter unter anderem auch der Umweltschutz zählt und die Förderung von Neuerungen, die das Land wirtschaftlich und auch sozial „verbessern“ können. Aus diesem Grunde werden auch Bürger finanziell durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt, die aktiv einen Beitrag zu den zuvor genannten Zielen leisten. In diesen Bereich fällt unter anderem auch die Solarförderung. Konkret gefördert sollen Personen, die privat eine so genannte Photovoltaik-Anlage an oder auf ihrem Eigenheim installieren, und somit einen Teil dazu beitragen, dass Strom umweltfreundlich erzeugt werden kann und die erneuerbaren Energien auch in der Praxis mehr und mehr zum Einsatz kommen, damit die fossilen Energielieferanten auf Dauer ersetzt werden können. Die Solarförderung soll daher einen zusätzlichen Anreiz für den Bürger bieten, eine solche Anlage zu installieren.

Die feste Einspeisevergütung als Basis für die Wirtschaftlichkeit



Die Solarförderung kann man in zwei große Bereiche aufteilen. Das ist zum einen die feste Einspeisevergütung für den produzierten Solarstrom und auf der anderen Seite stehen diverse Förderprogramme in Form von günstigen Finanzierungen zur Verfügung. Die Einspeisevergütung für den aus Solarenergie produzierten Strom ist ein Garant dafür, dass sich die zunächst hohen Anschaffungskosten für die Solaranlage für den Bürger auf Dauer überhaupt rentieren. Um diese Voraussetzung zu erfüllen muss die Vergütung im Grunde immer oberhalb der Kosten liegen, die man für Strom aus fossilen Energien zahlen muss. Allerdings sind die Vergütungssätze in den letzten Jahren Schritt für Schritt gesunken, liegen aber noch deutlich über dem „Normalstrom-Preis“. Die exakte Einspeise-Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und beträgt zum Beispiel im Bereich der Photovoltaik-Anlagen bis zu 30kW Leistung seit dem 01. Juli 2010 pro Kilowattstunde 34,05 Cent. Ab dem 1. Oktober wird die Vergütung nochmals fallen, dann auf 33,03 Cent/kWh und ab dem nächsten Jahr werden noch 30,06 Cent/kWh gezahlt. Die Vergütungssätze sind jeweils ab Installation der Photovoltaik-Anlage für 20 Jahre garantiert.

Die Förderprogramme bezüglich der Photovoltaikanlagen



Da die Anschaffung einer Photovoltaikanlage je nach Größe deutlich über 10.000 Euro kosten kann, gibt es auch in diesem Bereich eine Förderung seitens des Bundes oder auch seitens der Länder. Die Förderung besteht in erster Linie aus zinsgünstigen Darlehen. Der Bund stellt hier zum Beispiel über die KfW-Bank bestimmte Förderdarlehen zur Verfügung, die sich durch einen sehr niedrigen Zinssatz auszeichnen. Auch die Ländern und teilweise die Kommunen haben spezielle Programme auferlegt, die ebenfalls die Vergabe von günstigen Photovoltaik-Finanzierungen zum Inhalt haben. Da es nicht in jedem Bundesland solche Förderdarlehen im Rahmen der Solarförderung gibt, sollte man sich stets individuell informieren, wenn man den Kauf und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage plant. Letztendlich bekommt man aber auch in diesem Lebens- und Wirtschaftsbereich Geld vom Staat, ohne dass man eine besonders außergewöhnliche Gegenleistung erbringen muss.




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