Geld vom Staat für Studenten
Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung bietet das Bundesausbildungsförderungsgesetz, auch besser bekannt unter der Kurzbezeichnung BaFöG, nicht nur für Studenten bestimmte Leistungen an, sondern auch Schüler und Auszubildenden können unter bestimmten Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form des BaFöG haben. Generell nehmen aber natürlich vor allem die Studenten diese finanzielle Unterstützung in Anspruch, wobei natürlich auch der Student und die Studentin verschiedene Bedingungen erfüllen müssen, um das BaFöG zu bekommen. Eine Bedingung zum Erhalt des BaFöG besteht darin, dass der Antragsteller die deutsche Staatsbürgerschaft haben muss oder aber seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben muss. Insofern haben auch viele Ausländer einen Anspruch auf BaFöG, wenn diese zum Beispiel an einer Universität in Deutschland studieren und demzufolge natürlich auch die meiste Zeit im Jahr in Deutschland leben und wohnen. Neben dieser grundsätzlichen Voraussetzung muss man auch von der finanziellen Seite aus geeignet sein, die Unterstützung zu bekommen.
In welcher Situation man das BaFöG erhält
Zunächst einmal wird das BaFöG nur dann gezahlt, wenn man davon ausgehen kann, dass das Ziel der Weiterbildung/Fortbildung auch erreicht wird. Beim Studium ist das zunächst automatisch der Fall, wenn man eingeschrieben ist und auch „aktiv“ studiert. Ab dem fünften Semester müssen zudem bestimmte Leistungsnachweise vorgelegt werden, wenn man weiterhin die Unterstützung vom Staat erhalten möchte.
Älter als 30 Jahre darf man bei Beginn des Studiums übrigens auch nicht sein, wenn man die Unterstützung bekommen möchte. Ob man eine Förderung bekommt, falls alle zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind, hängt dann im Wesentlichen von der eigenen Einkommens- und Vermögenssituation, sowie der Einkommenssituation der Eltern oder des Ehepartners (wenn vorhanden) ab. Auch die Wohnsituation spielt eine Rolle für die Höhe des BaFöG`s. Grundsätzlich erhält man immer dann BaFöG, wenn die zuvor genannten Gelder nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, also die Eltern einen kaum oder gar nicht finanziell unterstützen können und man selbst auch kein oder ein zu geringes Einkommen erzielt.
Welche Beträge man beim BaFöG erwarten kann
Wenn die zuvor genannten Bedingungen zutreffen, wobei übrigens eigenes Einkommen natürlich die Höhe des gezahlten BaFöG`s vermindert, erhält man je nach Wohnsituation als Student verschiedene Höchstsätze. Der jeweilige Höchstsatz setzt sich dabei zusammen aus einem Betrag für den Grundbedarf, den Wohnbedarf, einem Krankenversicherungsbeitrag nebst Pflegeversicherungs-zuschlag und einem Mietzuschlag. Derzeit (Stand 2010) liegt der Höchstbetrag für Studenten mit eigener Wohnung bei 585 Euro im Monat und für bei den Eltern lebenden Studenten bei 432 Euro monatlich. Bei den anrechenbaren Einkommen von Ehegatten und Eltern, die ausschlaggebend dafür sind, ob und in welcher Höhe BaFöG gezahlt wird, stehen zudem bestimmte Freibeträge zur Verfügung. So gibt es für den Ehepartner einen Freibetrag von monatlich 960 Euro und für zusammenlebende Eltern liegt der Freibetrag bei monatlich 1.440 Euro. Diese Beträge werden also nicht zum anrechenbaren Einkommen gezählt. Zurück gezahlt werden muss das erhaltene BaFöG übrigens zum einen erst nach Ende des Studiums und zum anderen ist lediglich die Hälfte der erhaltenen Gelder zurück zu zahlen. Die andere Hälfte stellt faktisch ein zinsloses Darlehen dar, welches in Raten zurück zu zahlen ist.
Der Studentenkredit als eine weitere Förderung für Studenten
Eine andere mögliche Förderung von Studenten ist neben dem Erhalt von BaFöG auch ein Studentenkredit. Vergeben wird dieser von der KfW-Bank, es handelt sich also auch hierbei um indirektes Geld vom Staat. Dieses Studentendarlehen dient ebenfalls dazu, die laufenden monatlichen Kosten zu decken. Die Aufnahme dieses Darlehens ist immer dann sinnvoll, wenn der Student keinen Anspruch auf BaFöG hat oder das BaFöG nicht ausreicht und auch kein ausreichendes Einkommen aus einem Nebenjob/Studentenjob heraus erzielt werden kann. Der große Vorteil des Studentenkredites besteht neben den sehr günstiges Zinsen darin, dass die Rückzahlung, wie auch beim BaFöG der Fall, erst nach dem Ende der Studienzeit erfolgen muss. Mitunter kann sogar vereinbart werden, dass eine Rückzahlung erst einige Zeit nach dem Eintritt in das Berufsleben erfolgt, damit man nicht schon direkt in den ersten Monaten der Arbeitsaufnahme zusätzlich mit den Raten belastet wird.