Übergangsgeld vom Staat
Das Übergangsgeld kann man vom Staat unter verschiedenen Voraussetzungen und auch in unterschiedlichen Bereichen erhalten. Die beiden Hauptbereiche sind hier Arbeitslosigkeit und Gesundheit. So wird das Übergangsgeld unter bestimmten Voraussetzungen sowohl bei der Eingliederung nach einer Krankheit in den Beruf gezahlt als auch oftmals als Eingliederungshilfe und bei verschiedenen Maßnahmen nach einem Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Offiziell wird das gezahlte Übergangsgeld als eine Entgeltersatzleistung des Sozialversicherungsträgers bezeichnet. In der Praxis liegen die beiden Schwerpunkte der Zahlung des Übergangsgeldes eindeutig im Bereich der Maßnahmen zum Zwecke der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung von behinderten Menschen, sodass diese besser im Arbeitsleben integriert werden können.
Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Übergangsgeld
Wie für nahezu jede finanzielle Unterstützung des Staates gilt auch für den Erhalt des Übergangsgeldes, dass verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit man dieses Geld vom Staat auch in Anspruch nehmen kann. Der Kern des Übergangsgeldes ist im Wesentlichen die Eingliederung bestimmter Personen, wie zum Beispiel Behinderter oder zuvor kranker Personen, in das Berufsleben.
Zunächst muss man jedoch die so genannte Vorbeschäftigungszeit erfüllt haben, um das Übergangsgeld beantragen zu können. Erfüllt ist diese Vorbeschäftigungszeit dann, wenn man vor Antritt der zu fördernden Bildungsmaßnahme mindestens über einen Zeitraum von 360 Tagen innerhalb der letzten drei Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat, welches als versicherungspflichtig anzusehen ist. Neben der Erfüllung dieser Vorbeschäftigungszeit muss man dann an einer Maßnahme im Bereich berufliche Weiterbildung, Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung teilnehmen, für welche man das Übergangsgeld bekommen kann. Es gibt allerdings auch Ausnahmen für beide genannten Voraussetzungen, sodass man sich am besten im individuellen Fall an den Berater der Arbeitsagentur wendet, falls man eine Voraussetzung nicht sofort erfüllen kann.
Wie wird die Höhe des Übergangsgeldes berechnet?
Die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt auf Basis des letzten regelmäßigen Arbeitsentgeltes, welches erzielt worden ist. Auf dieses Basis werden zunächst 80 Prozent dieses regelmäßigen Arbeitsentgelts, auch als Regelentgelt bezeichnet, als Wert angesetzt. In einem zweiten Schritt werden nun diese 80 Prozent des Regelentgeltes mit dem Nettoarbeitslohn verglichen und der niedrigere Wert von beiden wird als Grundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes genommen.
Wie hoch ist das Übergangsgeld und wie lange wird es gezahlt?
Auf der genannten Basis wird dann das Übergangsgeld berechnet, wobei es hier jedoch verschiedene Prozentsätze gibt, die unter verschiedenen Voraussetzungen anzuwenden sind. Einen Prozentsatz von 75 Prozent als Übergangsgeld bzw. 67 Prozent als Anschluss-Übergangsgeld bekommt man dann, wenn man entweder mindestens ein zu versorgendes Kind hat oder ein Ehepartner gepflegt werden muss, wobei kein Anspruch aus der Pflegeversicherung besteht. Erfüllt man eine dieser beiden Voraussetzungen nicht, dann beträgt das Übergangsgeld 68 Prozent auf der Basis des Regelentgeltes bzw. 60 Prozent, wenn es sich um Anschluss-Übergangsgeld handelt. Grundsätzlich hat man nur solange einen Anspruch auf die Zahlung von Übergangsgeld, bis die geförderte Maßnahme beendet ist. Gezahlt wird das Übergangsgeld immer monatlich im Nachhinein und auch für die Tage, an denen es mitunter „Ferien“ bei der genutzten Maßnahme gibt.