Das Wohngeld
Auf Wohngeld hat man unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch. Generell wird das Wohngeld dann gezahlt, wenn man die Miete einer Wohnung oder eines Hauses nachweislich nicht vollständig aus den eigenen Mitteln heraus zahlen kann. Entgegen der weit verbreiteten Meinung wird das Wohngeld nicht generell nur an Arbeitslose bzw. an Hartz4-Empfänger gezahlt, sondern unter gegebenen Voraussetzungen können auch in Vollzeit beschäftigte Personen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Ob Wohngeld bewilligt wird und wenn ja, in welcher Höhe sich der Staat an der Miete beteiligt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die jedoch genau definiert sind.
Wovon ist die Zahlung und die Höhe des Wohngeldes abhängig?
Die Zahlung des Wohngeldes ist zunächst einmal davon abhängig, wie viele Personen in der Wohnung leben. Es muss sich bei diesen Personen jedoch um Mitglieder der so genannten Bedarfsgemeinschaft handeln. Dazu gehören Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit deren Kindern.
Wohnt beispielsweise die Tante oder ein gute Bekannter mit in der Wohnung, zählt diese Person nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Ebenfalls eine Grundlage für die Berechnung ist natürlich die Höhe der Miete und das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft. Möchte man das Wohngeld beantragen, sind verschiedene Anträge und Unterlagen einzureichen. Dazu zählen zum Beispiel der Antrag auf Wohngeld, Bescheinigung des Vermieters über Miethöhe und Größe der Wohnung, Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Schulbescheinigung für die Kindern etc..
Wie hoch ist das Wohngeld und wann bekommt man es?
Ob man Wohngeld bekommt und wie hoch dieses ist, hängt von den zuvor erwähnten Faktoren ab (Anzahl Personen, Höhe der Miete, Einkommen). Um herauszufinden, ob man tatsächlich einen Anspruch auf Wohngeld hat, kann man verschiedene Wohngeld-Rechner nutzen, welche im Internet zur Verfügung stehen. Nimmt man eine dreiköpfige Familie als Beispiel, die ein Gesamteinkommen von monatlich 1.800 Euro (Brutto) und eine Mietbelastung von 700 Euro (Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten) hat, dann würde dieser Familie nach aktuellem Stand (2010) Wohngeld in Höhe von monatlich 119 Euro zustehen. Dabei ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass jeder Person statistisch nur eine bestimmte Anzahl an Quadratmetern Wohnraum zusteht bzw. daraus folgende nur eine maximale Miete angesetzt werden kann. Im Beispielfall betrug die zu berücksichtigende Miete (Höchstbetrag) 593 Euro.